Förderschwerpunkt emotional soziale Entwicklung
Definition
Es liegen deutliche Beeinträchtigungen im sozialen und emotionalen Bereich
vor – diese äußern sich in unterschiedlichen Formen von Verhaltensauffälligkeiten.
Anzeichen/Symptome:
nach außen gerichtetes Verhalten: u. a. geringe Selbststeuerung (z.B. Impulsivität, Hyperaktivität), eingeschränktes Sozialverhalten (z.B. Aggressivität), defizitäre Arbeitshaltung
nach innen gerichtetes Verhalten: z.B. Kontaktvermeidung, Überängstlichkeit, Depressivität, Essstörung
Verhaltensschwierigkeiten können in allen Begabungsstufen auftreten
eher schwach ausgeprägt: z.B. Schwierigkeiten in der sozialen Interaktion, Zurückgezogenheit
eher stark ausgeprägt: z.B. konfrontatives und aufsässiges Verhalten, Provokationen, verbale
oder körperliche Gewaltanwendung
häufig ist das Selbstbewusstsein gering ausgeprägt, Lob kann nur schwer angenommen werden,
Verantwortung für das eigene Verhalten wird kaum übernommen,
Schwierigkeiten bei der Eingliederung in Gruppensituationen
häufig Lernschwierigkeiten vorhanden – Resultat sind z.B. Frustration und Wut, geringe
Frustrationstoleranz
Fördern in der Praxis:
Schulebene:
ein Schulethos, der eine positive und zielorientierte Atmosphäre mit Wertschätzung für Schüler:innen und Lehrer:innen schafft
schulweiter Verhaltenskonsens
Konzept zum Umgang mit Verhaltensauffälligkeiten (z.B. Trainingsraum)
Klassenebene:
Strukturen, Rituale und Regeln
klare Absprachen zwischen den in der Klasse unterrichtenden Lehrkräften (Klassenteam)
Training des Sozialverhaltens, insbesondere Kooperation und Konfliktlösung
Klassenzusammenhalt fördern
Individuelle Ebene:
Aufbau einer guten und sicheren Beziehung zwischen Schüler:innen und Lehrer:innen
Bindungsgeleitete Interventionen
Lehrkraft sollte versuchen, die Gründe für die Verhaltensweisen zu kennen
Verstärkung von „gewünschtem“ Verhalten in kurzen Intervallen z.B. durch Lob &
Anerkennung und Verstärkersystemen
Vereinbaren individueller Verhaltensziele und regelmäßige Reflexion über die Zielerreichung
Verhalten nicht verurteilen
Chancen für Weiterentwicklung schaffen und kein Etikett „esE“, „schlechtes Benehmen“ anheften
Stärken positiv verstärken – gutes Verhalten loben, anstatt schlechtes Verhalten zu bestrafen
Erstellung eines individuellen Förderplans
Gewährung des Nachteilsausgleichs (NTA)
➔ Die Maßnahmen auf Klassen- und auf individueller Ebene sind sowohl für Schüler mit nach innen als auch außen gerichteten Verhaltensauffälligkeiten geeignet.
Weiterführendes Material/Informationen:
Stein, R. & Müller, T (2018). (Hrsg.). Inklusion im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung. Stuttgart: Kohlhammer
Gasteiger-Klicpera B., Julius, H. & C. Klicpera C. (2008). (Hrsg.) Sonderpädagogik der sozialen und emotionalen Entwicklung. Band 3. Göttingen u.a: Hogrefe Verlag
Verordnung über die Ausgestaltung der sonderpädagogischen Förderung
(Förderverordnung Sonderpädagogik - FöSoVO M-V) (12.03.2021): https://www.landesrecht- mv.de/bsmv/document/jlr-SoF%C3%B6VMV2021pIVZ
Verordnung über die Ausgestaltung der sonderpädagogischen Förderung (Förderverordnung Sonderpädagogik - FöSoVO M-V) (Vom 12. März 2021) § 8 Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung: https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-SoFöVMV2021pP8
Ansprechpartnerin:
Frau Lehmann
Sonderpädagogin
Georg-Adolf-Demmler-Straße 4, 18311 Ribnitz-Damgarten
Tel. 03821 / 7094420
a.lehmann@bernsteinschule.de