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Schulkonferenz

Aufgaben

Die Schulkonferenz berät und beschließt über alle wichtigen Fragen der Zusammenarbeit von Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten und deren Vertretungen. Beschlüsse über Angelegenheiten mit finanziellen Auswirkungen für den Schulträger sind gemeinsam mit diesem vorzubereiten und können nur mit Zustimmung des Schulträgers wirksam werden. Die Schulkonferenz soll bei Meinungsverschiedenheiten vermitteln und für einen sachgerechten Interessenausgleich sorgen.

Die Schulkonferenz entscheidet ferner über

1. Einrichtung und Umfang von freiwilligen Schulveranstaltungen,

2. Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben und Lernerfolgskontrollen,

3. die Vereinbarung von Schulpartnerschaften,

4. Grundsätze für die Durchführung von Schulwanderungen und Schulfahrten,

5. eine Schulordnung zur Regelung des geordneten Ablaufs des äußeren Schulbetriebs einschließlich von Regelungen über


a) die Vergabe von Räumen und sonstigen schulischen Einrichtungen außerhalb des Unterrichts an schulische Gremien der Schülerinnen und Schüler und Erziehungsberechtigten im Einvernehmen mit dem Schulträger und

b) die Pausen- und Mittagsverpflegung, welche sich an den geltenden Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung orientieren soll, sowie das Aufstellen von Getränke- und Speiseautomaten,

c) die Namensgebung nach Maßgabe von § 106 Absatz 2,


d) Verhaltensregeln für Schülerinnen und Schüler zur Gewährleistung des Bildungs- und Erziehungsauftrages und eines störungsfreien Miteinanders in der Schule.

Rechte

Die Schulkonferenz kann gegenüber anderen Konferenzen Empfehlungen abgeben, die diese auf der nächsten Sitzung der Konferenz zu behandeln haben.

Die Mitglieder der Schulkonferenz haben ein Recht auf Information durch die Schulleiterin oder den Schulleiter. Die Schulleiterin oder der Schulleiter informiert die Schulkonferenz über alle grundsätzlichen Fragen der Organisation und Gestaltung von Bildung und Erziehung an der Schule sowie alle die Schule betreffenden und der Mitwirkung der Schulkonferenz unterliegenden Tatsachen rechtzeitig und vollständig.

 

Quelle: https://www.bildung-mv.de/export/sites/bildungsserver/downloads/schulrecht/Lesefassung_Sechstes-Gesetz-zur-Aenderung-des-Schulgesetzes.pdf

Mitglieder

An jeder Schule wird eine Schulkonferenz eingerichtet und alle 2 Jahre neu gewählt.

Mitglieder der Schulkonferenz sind

die Schulleiterin oder der Schulleiter Frau Bonke

mit jeweils einem Drittel der Sitze Vertreterinnen und Vertreter der Lehrerkonferenz einschließlich der Schulleiter/-in, Frau Bonke, Frau Bastian, Herr Kroß, Frau Eski, Frau Auerswald, Frau Bahr 

der Personengruppen der Erziehungsberechtigten Frau Schilke, Frau Keßler, Herr Lembke, Herr Joseph

und der Schülerinnen und Schüler Maxim Schibig, Paul Schacht, Ayleen Kirfel,Clemens Hinz, Mia Sophie Schmidt, Viyan Glot, Oliver

sowie ein Vertreter des Schulträgers.

Die Schulkonferenz wählt mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder jeweils ein volljähriges Mitglied zu ihrem Vorsitzenden und seinem Stellvertreter.

Satzung